Kommentar
Der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss hat den Artikel ins Leben gerufen. Aber was ist Artikel 13 überhaupt? Der Artikel 13 ist das Gesetz für Urheberrechte. In diesem Artikel heißt es, dass man keine Musik und Filme von anderen ohne Erlaubnis benutzen darf. Aber man weiß noch nicht, wie man den Artikel umsetzen soll. Die einzige Möglichkeit ist, Uploadfilter einzusetzen. Das ist aber schwierig. Wenn man den Artikel 13 durchführt, muss man die ganze Welt lizensieren. Und das ist unmöglich. Youtube benutzt zwar schon solch einen Uploadfilter, der hat aber viele Millionen Dollar gekostet und er kann auch nicht alles erkennen. Er weiß beispielsweise nicht, dass, wenn ich etwas hochlade, das so ähnlich klingt wie eine andere Musik, es von mir ist. Und somit kann man den Artikel nicht umsetzen. Der Artikel 13 hat Ausnahmen. Die kleineren Anbieter sind davon nicht betroffen. Wikipedia, die auch viele Urheberechte benutzen, haben eine Sondererlaubnis. Sie dürfen weitermachen, ohne Probleme dadurch zu bekommen. Die Betreiber finden es nicht in Ordnung und deshalb war Wikipedia am 21. März 2019 geschlossen.
Aber was hat das jetzt mit uns zu tun? Ich nehme mal als Beispiel Youtube. Alle Youtuber, die von Youtube leben, werden dadurch ihren Kanal verlieren, denn der Uploadfilter wird all ihre Videos sperren. Dadurch können wir User keine Videos mehr gucken. Und auch die Neulinge, die ihre Kreativität ausleben wollen, werden es nicht mehr können. Aber natürlich sind auch andere Webseiten betroffen. Alle, bei denen man etwas hochladen darf, zum Beispiel Instagram, Snapchat und auch Twitter und viele mehr. Es werden auch keine Memes mehr möglich sein. Aber davon haben ja Axel Voss und die CDU keine Ahnung. Für die ist das Internet Neuland.
Mike T., Klasse 9, Lindenparkschule Heilbronn