Liebe Lehrerinnen, liebe Lehrer,
die Debatte um Jan Böhmermanns „Erdogan-Schmähgedicht“ prägt derzeit bundesweit die Berichterstattung.
Falls Sie das Thema im Unterricht aufgreifen möchten, können Sie es zur Information über die rechtlichen Grundlagen des Journalismus und speziell der Satire nutzen. Dafür haben wir hier einige Hinweise für Sie zusammengetragen:
Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten …“
Ihre Grenzen hat die Meinungsfreiheit in den geltenden Gesetzen und dem Recht der persönlichen Ehre. Das bedeutet, dass eine Beleidigung einer Person (oder Gruppe) nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Bei seinem Vortrag des Gedichts über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ging Jan Böhmermann selbst davon aus, dass es sich hierbei um eine herabwürdigende Äußerung über eine Person, also eine sogenannte Schmähkritik, handelt.
Durch die Schmähkritik wird eine Person verächtlich gemacht, dabei geht es also nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern um gezielte Verunglimpfung. Polemische, satirische oder überspitzte Kritik ist hiervon noch nicht erfasst; erforderlich ist vielmehr, dass die Meinungsäußerung in der Herabsetzung der Person besteht.
Die türkische Regierung hat von der Bundesrepublik die Strafverfolgung des Satirikers gefordert. Die Bundesregierung hat nun angekündigt, den türkischen Wunsch zu prüfen. Zudem hat Recep Erdogan auch persönlich Strafantrag wegen Beleidigung gestellt.
Die Fakten zur Böhmermann-Affäre und mögliche juristische Folgen für den Satiriker sind beim ZDF übersichtlich zusammengestellt:
http://www.heute.de/zdf-rechtsexperte-joachim-pohl-zum-streit-um-das-boehmermann-gedicht-43067094.html
So hat sich die Bundesregierung am 12. April 2016 über den Vorgang geäußert:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/04/2016-04-11-boehmermann.html
- Sprechen Sie mit Ihren Schülern über Satire: Wozu ist sie da? Muss sie geschützt werden? Kann Jan Böhmermanns Gedicht dazugezählt werden?
- Arbeiten Sie mit Ihren Schülern – zum Beispiel anhand von Karikaturen in der Zeitung – den Unterschied zwischen einer satirischen und einer herabwürdigenden Darstellung heraus: Wo liegen die Unterschiede?
- Führen Sie in der Klasse eine Pro- und Kontradebatte zu der Frage, ob Jan Böhmermann bestraft werden sollte, oder zu der Frage, wie sich die Bundesregierung gegenüber der Türkei verhalten sollte.
- Machen Sie das Thema Böhmermann-Affäre zu einer Langzeitaufgabe und lassen Sie die Schüler über die nächsten Wochen Beiträge zum Thema Satire-Streit heraussuchen. Beobachten Sie gemeinsam die weiteren Entwicklungen.
Zu guter Letzt noch die aktuelle Aufgabe beim WhatsApp-Geburtstags-Wettbewerb! Diese Nachricht ging heute per WhatsApp an alle angemeldeten Teilnehmer:
„Liebe 20-Jahre-Zisch-Teilnehmer, die fünfte Wettbewerbs-Aufgabe ist schnell erledigt, im wahrsten Sinne des Wortes. Auf der heutigen Zisch-Seite seht ihr nämlich einen QR-Code – einige von euch haben ihn auch schon entdeckt und die Aufgabe bereits erledigt – super! QR steht für Quick Response und ist ein quadratischer Zeichen-Code in Schwarz-Weiß. Diejenigen unter euch, die einen QR-Reader auf dem Smartphone haben, scannen ihn und schreiben uns zurück, wohin der Code führt. Wer keine QR-App hat und auch keine haben will, muss etwas umständlicher die darunter angegebene URL benutzen, um ans Ziel zu kommen. Was zeigt der Link? Sendet uns die Antwort bis diesen Freitag, für jede Klasse wird die richtige Antwort nur einmal gezählt und mit vier Punkten belohnt.“
Beste Grüße
Ihr Zisch-Projektbüro